Phytotherapie zurück in die Grundversicherung und zurück in die Evaluation
Das Jahr 2011 zu dem wir allen unseren Mitgliedern und allen Freunden der Phytotherapie alles Gute wünschen begann mit einem Paukenschlag: Am Mittwoch, den 12. Januar gab Bundesrat Burkhalter um 15 Uhr eine Pressekonfernenz über deren Inhalt die SMGP wenige Minuten zuvor mit diesem Bulletin (pdf) informiert worden war. Die Rückkehr der Phytotherapie in die Grundversicherung ist zweifelsohne ein Positivum die SMGP arbeitet daran, dass die Ärzte mit Ausweis diesmal auch wirklich abrechnen können und es nicht erneut passiert, dass keine Taxation erfolgen kann. Der Antrag auf Erteilung eines Fähigkeitsausweises FMH läuft und im Moment gibt es keine Signale für Hindernisse. Dass die Aufnahme nur provisorisch erfolgte ist ein Hinweis für eine wohl riesige Arbeit in den nächsten Jahren. Bisher ist nicht bekannt, was im am Institut für Naturheilkunde an der Universität Zürich erarbeiteten Antrag so ungenügend war, dass der WZW-Nachweis für die Phytotherapie ungenügend war. Das BAG hat jedoch in einem Mail versprochen, dass eine diesbezügliche Analyse in nächster Zeit vorgelegt wird. Ein zweites PEK steht damit bevor allerdings mit der Vorgabe, dass diesmal voraussichtlich die SMGP für die Planung der Studien eigenverantwortlich sein wird. Von deren Finanzierung spricht derzeit niemand. Spannende Zeiten stehen bevor die Hoffnung der SMGP mit der Aufnahme der Phytotherapie in die Grundversicherung eine Konsolidierung zu erreichen wurde nicht erfüllt. Geplant war die nächsten Jahre dazu zu nutzen, die SMGP auf eine noch breitere Basis zu stellen und Nachwuchs zu gewinnen. Jetzt wird diese Aufgabe überlagert mit der erneuten Anforderung jenen Beweis zu führen, der mit Wissenschaft kaum zum Ziel führt: Es ist zu erwarten, dass auch in einigen Jahren das Urteil der Experten nicht von den Daten sondern von deren Einstellung zu komplementärmedizinischen Verfahren, insbesondere der Phytotherapie, geprägt sein wird.