Antrag auf Ergänzung der Statuten
Dokument zum Traktandum 7, Statutenänderung:
Die Statuten der SMGP/SSPM, zuletzt revidiert am 18.11.2004 werden wie folgt ergänzt:
XI, Finanzen
Artikel 31 Verwendung der finanziellen Mittel
Ein finanzieller Überschuss darf nur im Hinblick auf die Erfüllung der öffentlichen und/oder gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Eine Auszahlung des Überschusses an die Mitglieder oder an die Organe in jedwelcher Form ist nicht gestattet.
Mittel des Vereins dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden, eine Aus- oder Rückzahlung von Vereinsmitteln an die Mitglieder und/oder Organe ist nicht gestattet.
XII. Auflösung des Vereins
Art. 31 Antrag auf Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes oder 1/5 der eingeschriebenen Mitglieder.
Art. 32 Vereinsvermögen im Fall der Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung des Vereins ist die Auszahlung des Vereinsvermögens an die Mitglieder und/oder Organe ausgeschlossen. Das Vereinsvermögen ist gemäss Beschluss der letzten Hauptversammlung oder Richter einer geeigneten gemeinnützigen schweizerischen Organisation mit gleich gelagertem oder ähnlichem Zwecke zu übertragen.
Wädenswil, 14. März 2010
Die Geschäftsstelle